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HTC HD2 – besser als das IPhone? Teil 6 – Was gibt es neues 2010, was kommt auf Sie zu

Teil 5 – Was gibt es neues 2010, was kommt auf Sie zu

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Bürger und Verbraucher

1. Höhere Sicherheit bei Geldanlagen

Banken müssen ihren Kunden vor einem Vertragsabschluss künftig ein Beratungsprotokoll aushändigen. In dem Papier müssen die Wünsche des Kunden und die vom Bankberater vorgeschlagenen Produkte dokumentiert sein. Auch bei telefonischer Beratung muss ein solches Protokoll angefertigt und dem Kunden ausgehändigt werden. Anleger sollen auf diese Weise besser vor Falschberatungen und deren Folgen geschützt werden.
Bei einer Falschberatung verjähren Schadensersatzansprüche in Zukunft nicht mehr nach drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfahren hat und endet nach zehn Jahren.
Ab 11. Juni müssen Banken in der Werbung außerdem deutliche Angaben zum effektiven Jahreszins ihrer Verbraucherkredite machen.

2. Modernes Erbrecht

Das mehr als 100 Jahre alte Erbrecht wird modernisiert. Der Wille des Erblassers soll gestärkt werden.
Künftig wird es aber schwieriger, ungeliebten Verwandten den Pflichtteil zu entziehen. Das geht nur noch, wenn der Verwandte rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde.
Weiterhin ohne Pflichtteil bleiben jene Verwandten, die den Erblasser körperlich schwer misshandelt haben oder ihn sogar umbringen wollten. Das gilt auch, wenn Ehegatten oder Kinder das Opfer waren. Die Gruppe wird um Lebenspartner, Stief- und Pflegekinder erweitert.

Künftig können alle Erben, die andere Erben auszahlen müssen, um Zahlungsaufschub bitten. Sie können die Stundung bei Gericht beantragen. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein Wohnhaus der Familie verkauft werden muss, um ein Erbe aufzuteilen.

Wer seine Eltern vor dem Tod pflegt, kann vorab aus dem Erbe eine Aufwandsentschädigung entnehmen. Sie orientiert sich an der Höhe der Pflegesätze. Diese Regelung gilt künftig auch für alle jene, die normal weitergearbeitet haben und nebenbei die Eltern gepflegt haben. Die Stunden sollten aufgeschrieben und bestätigt werden. Sie gilt aber nur für Kinder, Enkel und Urenkel und wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat. Bislang gab es eine “Vorab-Vergütung” aus dem Erbe nur, wenn durch die Pflege eigenes Einkommen eingebüßt wurde.

Ein Erbe erhält künftig auch den Pflichtteil, wenn er das Erbe ausschlägt. Voraussetzung dafür ist, dass das Erbe an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, etwa Auszahlung erst mit 23 Jahren. Die Frist, um das Erbe auszuschlagen, beträgt sechs Wochen. Bislang verlor man auch den Pflichtteil, wenn man ein Erbe ausschlug.

3. Handy-Auslandsgespräche werden preiswerter

Handygespräche aus dem Ausland sollen ab Sommer 2010 noch einmal billiger werden. Genaue Angaben stehen noch aus. Derzeit zahlen Verbraucher maximal 51,2 Cent pro Minute für ein Gespräch aus dem EU-Ausland. Das Versenden einer SMS darf höchstens 13,1 Cent kosten. Für das Internetsurfen übers Mobilfunknetz im Ausland wird der Preis auf 80 Cent pro Megabyte gedeckelt.

via MDR Nachrichten

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