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Was gibt es neues 2010, was kommt auf Sie zu – Teil 1
Arbeit und Soziales
1. Entlastung für Hartz IV-Empfänger
Hartz IV-Empfänger dürfen mehr Geld für ihr Alter auf die hohe Kante legen. Das sogenannte Schonvermögen wird deutlich angehoben. Die Kurzarbeitergeldregelung wird um ein weiteres Jahr verlängert, allerdings wird das Geld nicht mehr für volle zwei Jahre gezahlt.Die Bundesregierung erhöht das Schonvermögen für die Altersvorsorge beim ALG II. Statt wie bislang 250 Euro pro Lebensjahr, werden Hartz-IV-Empfänger nun 750 Euro pro Lebensjahr angerechnet. Eine 45 Jahre alte Frau, die ALG II bezieht, darf ab 2010 also eine Altersrücklage von 33.750 Euro haben. Bislang lag die Grenze für sie bei 11.250 Euro.
2. Versicherungspflichtgrenze
Die Hürde für alle jene, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, wird weiter erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro. In eine private Kasse kann nur wechseln, wer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über dieser Grenze liegt. Für Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 oder noch länger privat versichert sind, ist die Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
3. Beitragsbemessungsgrenzen
Zum Jahreswechsel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um jeweils 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und auf 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat heraufgesetzt. Jeder Cent, der oberhalb der Bemessungsgrenzen liegt, wird nicht zur Berechnung der Sozialabgaben herangezogen.
via MDR Nachrichten
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